Pflegegrad 1: Leistungen & Voraussetzungen - Pflegebegleiter

Pflegegrad 1: Leistungen, Voraussetzungen und Tipps

Alles zu Pflegegrad 1: Voraussetzungen, konkrete Leistungen, Antrag, Kosten, häufige Fragen und praktische Tipps.

Petra Wolff

Geschrieben von

Petra Wolff · 19. Oktober 2025

Professionelle Beratung zu Pflegegraden - Betreuerin erklärt älterer Person die verschiedenen Pflegestufen

Wichtige Punkte

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Nur bestimmte Leistungen, kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
  • Antragstellung bei der Pflegeversicherung erforderlich
  • Rechtliche und finanzielle Aspekte beachten

Pflegegrad 1: Was bedeutet das konkret?

Pflegegrad 1 wird Personen zugeordnet, die eine geringe Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen. Im Rahmen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst werden hierfür zwischen 12,5 und unter 27 Punkten erzielt. Betroffene haben meist Einschränkungen, benötigen aber nur punktuelle Hilfe in Alltagssituationen. Pflegegrad 1 schafft die Grundlage für Zugang zu ersten Unterstützungsleistungen und ist ein wichtiger Schritt zur frühzeitigen Versorgung und Prävention weiterer Verschlechterungen.

Im Unterschied zu den höheren Pflegegraden erhalten Personen mit Pflegegrad 1 keine klassischen Pflegegeld- oder Pflegesachleistungen. Dennoch gibt es sinnvolle Unterstützungsangebote, um den Alltag zu erleichtern und die Selbständigkeit möglichst lange zu erhalten. Dazu zählen beispielsweise Entlastungsbeträge, Leistungen für Wohnraumanpassungen und Zugang zu Beratungsleistungen.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Eine Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist die Ausprägung einer geringen Einschränkung der Selbständigkeit bei Alltagsverrichtungen. Die Einstufung erfolgt nach festen Kriterien während einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) beziehungsweise Medicproof bei privat Versicherten. Diese achtet unter anderem auf Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen sowie auf die Fähigkeit der Selbstversorgung. Die vergebenen Punkte ergeben sich aus sechs relevanten Modulen, die gesetzlich definiert sind.

Die Antragstellung auf einen Pflegegrad erfolgt immer bei der Pflegeversicherung des Betroffenen. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, sobald Unterstützungsbedarf festgestellt wird. Nach Antragstellung organisiert die Pflegekasse die entsprechende Begutachtung. Ein Anspruch auf Pflegegrad besteht unabhängig vom Alter, sofern die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate andauert.

Leistungen und finanzielle Unterstützung bei Pflegegrad 1

Anders als bei höheren Pflegegraden gibt es für Pflegegrad 1 weder direktes Pflegegeld für häusliche Pflege noch Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Stattdessen stehen den Betroffenen spezifische Leistungen offen, die den Alltag erleichtern. Der zentrale monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro kann etwa für die Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten im Haushalt, für Alltagsbegleiter oder Gruppenangebote genutzt werden. Auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können beantragt werden.

Zu den wesentlichen Leistungen zählen zudem Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Dadurch werden bauliche Anpassungen ermöglicht, wenn zum Beispiel Barrieren im Bad beseitigt oder Treppenlifte eingebaut werden müssen. Außerdem gibt es einen Anspruch auf Pflegeberatung und kostenlose Beratungsbesuche zur Unterstützung im Alltag. Hausnotrufsysteme können ebenfalls bezuschusst werden, um mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Praktische Hinweise: Antragstellung und Ablauf

  1. 1Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einreichen
  2. 2Fragen zum Antrag telefonisch oder schriftlich klären
  3. 3Termin zur Begutachtung durch den medizinischen Dienst abwarten
  4. 4Begutachtungstermin wahrnehmen und relevante Unterlagen bereithalten
  5. 5Gutachten abwarten und Bescheid der Pflegekasse prüfen
  6. 6Leistungen wie Entlastungsbetrag aktiv beantragen
  7. 7Bei Ablehnung Widerspruch prüfen und ggf. einlegen

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Neben der Antragstellung ist es sinnvoll, alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen, Atteste und Medikamentenlisten zum Begutachtungstermin bereitzuhalten. Pflegepersonen können beim Termin unterstützend dabei sein und zusätzliche Informationen liefern. Der Ablauf ist klar geregelt, sodass Betroffene und Angehörige gut planen können. Nach der Genehmigung sollten die abrufbaren Leistungen, wie beispielsweise der Entlastungsbetrag, aktiv beantragt und zielgerichtet genutzt werden.

Wichtige Details, Kosten und rechtliche Aspekte

Pflegegrad 1 bringt im Gegensatz zu höheren Pflegegraden nur bestimmte Leistungsansprüche mit sich. Für Pflegepersonen ist wichtig zu wissen, dass es keine Entlastung in Form von Pflegezeit oder Pflegegeld gibt, wie sie etwa ab Pflegegrad 2 vorgesehen sind. Trotzdem können einige Kosten wie für Hilfsmittel, Wohnraumanpassung oder Hausnotrufsystem übernommen werden. Rechtlich ist relevant, dass alle Anträge und Rechnungen korrekt dokumentiert und fristgerecht eingereicht werden, um Leistungsansprüche nicht zu verlieren.

Auch ambulante Pflegeleistungen können zum Teil über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, solange sie den Kriterien der Pflegekasse entsprechen. Für Fragen zur Abrechnung und zu Besonderheiten örtlicher Pflegestützpunkte empfiehlt sich eine individuelle Beratung. Bei Differenzen bezüglich der Einstufung oder bei Ablehnung des Pflegegrads ist ein formaler Widerspruch innerhalb eines Monats möglich und sinnvoll, gerade wenn sich der Gesundheitszustand erkennbar verschlechtert oder Fehler bei der Begutachtung vermutet werden.

  • Unsicherheit bei der Antragstellung und Formulare
  • Unwissenheit über verfügbare Leistungen
  • Unzureichende Unterstützung durch Beratungsstellen
  • Abrechnungsprobleme mit dem Entlastungsbetrag
  • Ablehnung des Pflegegrads und Unsicherheiten im Widerspruchsverfahren
  • Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Nachweisen

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Tipps für den Alltag mit Pflegegrad 1

Um die Leistungen optimal zu nutzen, sollten Pflegebedürftige und Angehörige sich frühzeitig informieren, welche Angebote regional zur Verfügung stehen. Es lohnt sich, regelmäßig Beratungsstellen oder Pflegestützpunkte aufzusuchen, um sich über aktuelle Möglichkeiten wie Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen oder freiwillige Helfer zu informieren. Viele Kommunen bieten zudem eigene Unterstützungsprojekte, die auch mit dem Entlastungsbetrag kombiniert werden können.

Ebenso kann die Anpassung des Wohnumfelds langfristig den Pflegebedarf hinauszögern. Kleinere Maßnahmen wie Haltegriffe im Bad, rutschfeste Matten oder das Entfernen von Stolperfallen lassen sich unkompliziert einrichten. Wer größere Umbaumaßnahmen plant, sollte die Förderung bei der Pflegekasse frühzeitig beantragen und sich vorab beraten lassen, um die maximale Förderung zu erhalten.