Pflegegrad 4: Leistungen, Voraussetzungen & Tipps - Pflegebegleiter

Pflegegrad 4: Leistungen, Voraussetzungen, Tipps

Alles zu Pflegegrad 4: Voraussetzungen, Leistungen, Kosten, Antragstellung & Praxistipps.

Petra Wolff

Geschrieben von

Petra Wolff · 26. Oktober 2025

Professionelle Beratung zu Pflegegraden - Betreuerin erklärt älterer Person die verschiedenen Pflegestufen

Wichtige Punkte

  • Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Anspruch auf umfangreiche finanzielle und pflegerische Leistungen.
  • Voraussetzung sind 70–89 Punkte im Pflegegutachten.
  • Detaillierte Antragstellung und sorgfältige Vorbereitung sind entscheidend.

Einführung zu Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 wird Menschen zuerkannt, deren Selbstständigkeit massiv eingeschränkt ist und die einen sehr hohen Pflegebedarf aufweisen. Dieser wird im Rahmen einer Pflegebegutachtung festgestellt, bei der verschiedene Lebensbereiche und Fähigkeiten bewertet werden. Nur wer nach objektiven Kriterien eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit hat, erhält diese Einstufung.

Die pflegerische Versorgung bei Pflegegrad 4 bedarf oft intensiver Unterstützung durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen. Zu den Alltagsherausforderungen zählen die umfassende Grundpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme sowie eine ständige Beaufsichtigung zur Vermeidung von Gefahren.

Voraussetzungen und Begutachtung

Um Pflegegrad 4 zu erhalten, ist ein Punktwert von 70 bis unter 90 Punkten im offiziellen Begutachtungssystem der Pflegeversicherung notwendig. Dabei bewerten Gutachter die Selbstständigkeit anhand eines strukturierten Fragenkatalogs in sechs Lebensbereichen, etwa Mobilität, kognitive Fähigkeiten und selbstständige Bewältigung des Alltags.

Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder Medicproof (bei Privatversicherten). Ein Antrag auf Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt. Wichtig ist, alle relevanten Unterlagen, ärztlichen Atteste und Informationen zur aktuellen Pflegesituation bereitzulegen, um ein umfassendes Bild zu ermöglichen.

Wird Pflegegrad 4 nicht direkt anerkannt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dafür sollte das Gutachten sorgfältig geprüft und bei Bedarf ergänzende Stellungnahmen von behandelnden Ärzten zur Verfügung gestellt werden. Eine genaue Dokumentation des Pflegeaufwands erleichtert die Argumentation.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Mit Pflegegrad 4 besteht Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige und auf Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste. Das Pflegegeld beträgt aktuell 728 Euro im Monat (Stand 2024), Sachleistungen bis zu 1.693 Euro monatlich. Beide Formen können auch kombiniert werden, etwa durch eine sogenannte Kombinationsleistung.

Für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung werden die pflegebedingten Aufwendungen teils übernommen. Der Eigenanteil variiert je nach Einrichtung und Bundesland. Zusätzlich gibt es Zuschüsse zu Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege, Entlastungsbetrag sowie Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserungen und kostenlose Beratung.

Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro steht auch Menschen mit Pflegegrad 4 zur Verfügung. Er kann zur Finanzierung zusätzlicher Unterstützungsangebote dienen, etwa für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitung. Auch Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln wie Inkontinenzbedarf oder Pflegebetten werden regelmäßig gewährt.

Antragstellung und wichtige Details

  1. 11. Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse und Antrag anfordern
  2. 22. Formular vollständig ausfüllen und relevante Unterlagen beilegen
  3. 33. Termin für Begutachtung durch den MDK vereinbaren
  4. 44. Alle pflegerischen Tätigkeiten dokumentieren
  5. 55. Nach der Begutachtung auf das Gutachten achten
  6. 66. Nach Bewilligung Pflegegradeinstufung prüfen
  7. 77. Bei Ablehnung Widerspruch mit Zusatzunterlagen einlegen

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Das korrekte und vollständige Ausfüllen des Antrags ist essenziell, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Pflegekasse unterstützt auf Nachfrage beim Ausfüllen und erklärt häufige Fehlerquellen. Geduld ist wichtig, da der komplette Prozess mehrere Wochen beanspruchen kann. Für Eilfälle bieten Pflegestützpunkte schnelle Erstberatung an.

Rechtliche und finanzielle Aspekte

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 sind verpflichtet, die erhaltenen Leistungen zweckentsprechend einzusetzen. Unrechtmäßige Verwendung kann zum Entzug der Mittel führen. Die Pflegekasse prüft regelmäßig, ob die eigenen Mittel und Leistungen mit dem tatsächlichen Bedarf übereinstimmen, insbesondere wenn sich der Gesundheitszustand ändert.

Pflegegeld ist nicht steuerpflichtig und muss daher in der Regel nicht im Rahmen der Einkommensteuer angegeben werden. Zudem fallen für Pflegepersonen Sozialversicherungsbeiträge an, sofern diese die Pflege überwiegend leisten. Dies verbessert den späteren Rentenanspruch der pflegenden Angehörigen deutlich.

  • Pflegealltag frühzeitig strukturieren und Aufgaben dokumentieren
  • Zusätzliche Beratungsangebote der Pflegekasse nutzen
  • Möglichkeiten der Kurzzeit- und Verhinderungspflege ausschöpfen
  • Hilfsmittelbedarf regelmäßig prüfen und beantragen
  • Netzwerke für Selbsthilfe und Entlastung aktivieren

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Probleme und Lösungswege im Umgang mit Pflegegrad 4

Häufig führen Missverständnisse hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen oder fehlerhafte Dokumentationen dazu, dass Pflegegrad 4 nicht anerkannt wird. Um dies zu vermeiden, sollte jede pflegerische Unterstützung möglichst detailliert mit Datum, Uhrzeit und Umfang festgehalten werden. Schulungen der Pflegekasse können helfen, Unsicherheiten zu überwinden.

Auch kann es in der Alltagsversorgung zu Überlastungen der pflegenden Angehörigen kommen. Entlastungsangebote wie Tagespflege oder ambulante Familienpflege sind hier wichtige Unterstützungsmöglichkeiten. Bei Unsicherheit in Finanzierungsfragen empfiehlt sich die Beratung durch unabhängige Beratungsstellen oder Sozialverbände.